Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen ab dem 01.08.2009. Ältere, anders lautende AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

2. Angebot und Aufträge

erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Durch unseren Außendienst entgegengenommene Aufträge sind für uns unverbindlich, solange sie nicht schriftlich bestätigt worden sind. Die für uns tätigen Außendienstmitarbeiter sind von uns nicht zum Abschluss von Verträgen bevollmächtigt. Erklärungen, für die nach HGB oder nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht Vertretung besteht, sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Preise

Unsere Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Umsatzsteuer.

4. Liefermöglichkeiten, Lieferzeiten

a) In allen Fällen höherer Gewalt (Feuer, Hochwasser, Aufruhr, oder Regierungsmaßnahmen), die die liefernde Fabrik von ihrer Leistungspflicht befreit, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine solche Befreiung liegt vor, wenn für die liefernde Fabrik und / oder den Verkäufer ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist und diese kein Verschulden trifft.

Tritt der Verkäufer daraufhin vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

b) Die Nichteinhaltung bestimmter Lieferfristen berechtigt den Käufer, der Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, nicht, ohne eine Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht bei Fixgeschäften.

5. Lieferungen

Die Kosten des Transportes bzw. der Versendung der Ware trägt der Kunde. Ist dieser kein Verbraucher im Sinne des BGB, trägt er die Gefahr des Unter-gangs, Beschädigung, Verschlechterung der Versendungsware, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Organisation übergibt. Für den Transport wird dann eine Transportversicherung seitens des Verkäufers nur auf besonderen Wunsch des Kunden und nur in dessen Namen und auf dessen Rechnung abgeschlossen.

6. Mängelrügen und Rechte des Käufers bei Mängeln

Bei einem Handelsgeschäft im Sinne des HGB ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Anlieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und Mängel dann unverzüglich anzuzeigen. Eine spätere Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn die Mängel durch die Untersuchung erkennbar waren. Für neue Gegenstände, die nicht an einen Verbraucher veräußert werden, wird eine Gewährleistung von 1 Jahr gewährt. Hat der Käufer oder ein Dritter unsachgemäße Verwendungen, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, entfällt die Haftung des Verkäufers für daraus entstehende Schäden. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind dann ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

7. Zahlung

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers, wobei Wechsel nicht als Zahlung gelten, bevor sie nicht endgültig eingelöst worden sind.
Sollte die Ware durch den Verkäufer weiterveräußert, verbunden oder verarbeitet werden, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die neue Sache oder auf sich aus der Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung ergebende Forderungen.
Bis zur endgültigen Bezahlung darf der Käufer die gekaufte Ware weder be- noch verleihen, verpfänden, verkaufen, übereignen noch sonst wie belasten.
Der Käufer ist verpflichtet bei Maßnahmen oder Vorkommnissen, die das Eigentumsrecht des Verkäufers gefährden, z.B. Beschlagnahme, Pfändungen, diesen unverzüglich entsprechend zu benachrichtigen.
Der Käufer hat außerdem für ordnungsgemäße Lagerung bzw. Behandlung der Ware Sorge zu tragen.

Im Insolvenzfall ist der Verkäufer gem. Insolvenzordnung absonderungsberechtigt.

Sind Ratenzahlungen vereinbart, gelten darüber hinaus noch folgende Bestimmungen:
Ist der Käufer mit zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Raten im Rückstand, werden Wechsel nicht prompt eingelöst, gerät er in Zahlungsschwierigkeiten (Vergleich, Insolvenz), so wird die gesamte Restschuld fällig, auch wenn für spätere Zahlungen Wechsel laufen. In diesem Fall erlischt das Besitz- und Gebrauchsrecht des Käufers an dem Gegenstand.
In einem solchen Zahlungsrückstandsfall ist der Verkäufer berechtigt, den Gegenstand sofort zurückzufordern und der Käufer verzichtet auf den Einwand unzulässiger Eigenmacht. Der Verkäufer ist berechtigt, den Leistungsgegenstand nach bestem Ermessen, durch öffentliche Versteigerung oder freihändig zu verwerten. Der Erlös wird dem Käufer gutgebracht, der für eine etwa verbleibende Restschuld weiter haftet.
Die Restschuld vermindert sich bei vorzeitiger Kündigung um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Kredits, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach wirksam werden der Kündigung entfallen.

Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine Tilgungsbestimmung erfolgt und die Zahlung des Kunden nicht zur die Zahlung des Kunden nicht zur vollständigen Tilgung aller Forderungen ausreicht, werden bei uns eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Zinsen und Kosten, sodann auf offene Forderungen aus Warenverträgen, Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen, sodann auf die Lieferung von Rohstoffen, Handelswaren, Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich Verpackungsmaterial und zuletzt auf Forderungen aus der Lieferung von Maschinen und Geräten, innerhalb der vorgenannten Warengruppen immer zunächst auf die älteste Forderung verrechnet.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und für Zahlung ist für beide Teile Lübeck, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.

9. Widerrufsrecht des Kunden bei Verbraucherdarlehensvertrages und Fernabsatzverträgen von Verbrauchern

Widerrufsrecht bei Kaufvertrag (Fernabsatzvertrag bei Verbrauchern)
Verbraucher, die einen Kaufvertrag i.S. der Fernabsatzregelungen geschlossen haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihnen die Ware zur Fristsetzung überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt erst nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Johannes Heinr. Martens GmbH & Co. KG,
Spenglerstr. 45-55, 23556 Lübeck

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -zurückzuführen ist.
Paketfähige Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Finanziertes Geschäft / Verbraucherdarlehensvertrag
Wenn Sie als Verbraucher einen Verbraucherdarlehensvertrag mit uns geschlossen haben, steht Ihnen ebenfalls ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt mit Aushändigung dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Abgabe Ihrer Willenserklärung.

Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

10. Schutz vor Rechtsnachteilen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, gelten die Bestimmungen im übrigen.

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Maschinenangebot

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Johannes Heinr. Martens
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Telefon: 0451 87967-0
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